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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Hier kannst du die Schuldzinsen erfassen, die du an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leistest, das du unmittelbar für deinen vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt hast. Gib als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Schuldzinsen für Bauspardarlehen
  • Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
  • Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
  • Erbbauzinsen
  • Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn du bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchst
  • Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
  • Bereitstellungszinsen
  • Zinsen, die du als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen musst
  • Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate