Feldhilfe:
Bezeichnung
Hier kannst du die Schuldzinsen erfassen, die du an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leistest, das du unmittelbar für deinen vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt hast. Gib als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.
Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:
- Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
- Schuldzinsen für Bauspardarlehen
- Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
- Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
- Erbbauzinsen
- Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn du bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchst
- Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die du als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen musst
- Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate