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Feldhilfe: (2022) War <%0500107%> in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): War <%0500107%> in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?

Gib hier bitte an, ob dein Kind in 2022 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war.

Wenn dein Kind im Jahr 2022 zu deinem Haushalt gehörte bzw. in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war, kannst du Kinderbetreuungskosten geltend machen oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Die Zugehörigkeit zu deinem Haushalt wird dann ohne weiteren Nachweis vom Finanzamt akzeptiert. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für den Zeitraum gewährt, in dem das Kind zum Haushalt gehört hat, wenn die restlichen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Hinweise:
Das Kind wird auch dann deinem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn du mit deinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebst.

Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern z.B. getrennt leben und das Kind abwechselnd bei den beiden Elternteilen wohnt. Daher ist die Auswahl der Haushaltszugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile auch dann zu wählen, wenn die Elternteile keinen gemeinsamen Haushalt haben und das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist.

Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.