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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Hast du an den geschiedenen Ehepartner einen Versorgungsausgleich gezahlt?

Wähle Ja, wenn du Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehegatten geleistet hast.

Ausgleichszahlungen können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen trägst du bitte auf den nachfolgenden Seiten ein.

Seit 2015 sind nicht nur "Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" gemäß § 23 VersAusglG.

Der Ausgleichsberechtigte muss die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern. Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG).

Wichtig: Machst du erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, füge bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.