Feldhilfe:
(2022)
steuerfreier Anteil der Teileinkünfte
Gib hier steuerfreie Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit an, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
Nach dem Teileinkünfteverfahren sind Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile) zu 60 % steuerpflichtig. Im Gegenzug sind auch nur 60 % der Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar. Hältst du also im Betriebsvermögen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, musst du erhaltene Dividenden und Gewinnausschüttungen, die in deinen Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit enthalten sind und nur zu 60 % steuerpflichtig sind, in der Anlage G oder Anlage S gesondert angeben. Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr. 40 EStG 40% der Einkünfte.
Prüfe genau, welcher Betrag der Teileinkünfte bescheinigt wurde. Es kann sein, dass du den steuerfreien Teil heraus- oder umrechnen musst.