Feldhilfe:
(2022)
Kontoinhaber
Gib hier den Kontoinhaber der angegebenen Bankverbindung an.
Wenn die Steuererstattung an eine andere Person ausgezahlt werden soll, benötigt das Finanzamt zusätzlich eine Abtretungserklärung (Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO).
Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn du über kein entsprechendes Konto verfügst, mach auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setz dich bitte mit deinem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Hinweis 2: Willst du keine Bankverbindung angeben, kannst du die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Gibst du deine Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt deine Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis du deine Erstattung auf dem Konto hast. Hast du keine Bankverbindung, wird dir das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.