Feldhilfe:
(2022)
Gehörte <%0500107%> 2022 zu deinem Haushalt?
Gib bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu deinem Haushalt gehörte.
Wichtig: Das Kind gehört auch dann zu deinem Haushalt, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn du zusammen mit dem Kind z.B. bei den Eltern oder Schwiegereltern gelebt hast. Außerdem kann ein Kind auch zu mehreren Haushalten gehören, z.B. wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt.
Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu deinem Haushalt gehörte, hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen oder auch ggf. den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Anspruch zu nehmen.
Gehörte das Kind nicht zu deinem Haushalt, werden die Kinderbetreuungskosten in der Regel nicht vom Fiskus anerkannt.