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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Auf der Seite "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" finden Sie alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Zusätzlich können Sie hier eintragen:

  • Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen aus dem Versicherungsvertrag,
  • Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.