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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Reisekosten / Verpflegungsmehraufwand

Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere

  • Dienstreise,
  • Einsatzwechseltätigkeit,
  • Fahrtätigkeit.

Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.