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Feldhilfe: (2023) Beschäftigungsort
(Postleitzahl, Ort)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Beschäftigungsort
(Postleitzahl, Ort)

Gib hier bitte die Anschrift an, wo sich der Beschäftigungsort befindet.

Eine doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt anerkannt, wenn du auswärts beschäftigt bist und aus beruflichen Gründen an deinem auswärtigen Arbeitsort oder in dessen näherer Umgebung eine Wohnung oder eine Unterkunft unterhältst.

Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden Aufwendungen bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt.

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die früheren Grundsätze unverändert weiter. Die Aufwendungen für einen doppelten Haushalt müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden und werden nur vom Fiskus anerkannt, wenn sie die ortsübliche Miete einer je nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht überschreiten.

Für die ersten drei Monate nach dem Bezug einer Zweitwohnung kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Hinweis: Die Drei-Monats-Frist startet erneut, wenn du die Zweitwohnung wechselst oder die auswärtige Beschäftigung für mindestens vier Wochen unterbrichst. Eine mindestens vierwöchige Abwesenheit aus Urlaubs-, Krankheits- oder anderen Gründen ist ausreichend. In beiden Fällen legst du für den neuen Zeitraum einen neuen Beschäftigungsort an, um den Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen.