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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 16.b Steuerfreier Lohn nach ATE

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16. b):

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

Wenn Sie hier eine Eintragung vornehmen, müssen Sie weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machen Sie bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".