Feldhilfe:
(2023)
Rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2022
(Entspricht i.d.R. dem Bruttoeinkommen 2022)
Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2022 kannst du z. B. aus deiner Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast.
Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Erfasse deine Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für 2022: 82.800 Euro (West) bzw. 77.400 Euro (Ost).
Die 2022 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter (Minijob) kannst du z. B. aus deiner Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen, die du von deinem Arbeitgeber erhalten solltest.