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Feldhilfe: (2023) Schulgeldzahlungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Schulgeldzahlungen

Gesamtaufwendungen der Eltern für Schulgeld, die Sie bisher erfasst haben. Von diesem Betrag werden 30 Prozent (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.