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Feldhilfe: (2023) Hast du 2023 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hast du 2023 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?

Falls du bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit deinen Mietern abgerechnet hast, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, gib bitte die von deinen Mietern im Jahr 2023 geleistete Nachzahlung oder die von dir an deine Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022.