Feldhilfe:
(2023)
Einkünfte
Wähle hier aus, mit welcher Tätigkeit Du die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt hast.
- Übst Du eine freiberufliche Tätigkeit aus, wähle hier "aus einer freiberuflichen Tätigkeit" aus.
- Falls sich Deine Kanzlei, Praxis, Büro usw. nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Du Deinen Wohnsitz hast, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu musst Du dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wähle in diesem Fall bitte "lt. gesonderter Feststellung" aus.
- Wenn Du Deine freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen Freiberuflern ausübst, z. B. in einer Sozietät, Büro- oder Praxisgemeinschaft, oder wenn Du an einer Partnergesellschaft beteiligt bist, wähle hier "aus einer Beteiligung" aus.
- Wähle "aus einer Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale" aus, wenn Du eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen kannst.
- Wähle "aus einer selbständigen Nebentätigkeit (z.B. Übungsleiter)" aus, wenn Du Einnahmen aus einer nebenberuflichen begünstigten Tätigkeit angeben sollst. Gib hier nur nebenberufliche Tätigkeiten mit den zugehörigen Vergütungen an, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.