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Feldhilfe: (2023) Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?

Wähle "ja", wenn der Hinterbliebenen-Pauschbetrag im Veranlagungszeitraum 2023 erstmalig beantragt werden soll und bisher noch keine Nachweise bei Deinem Finanzamt eingereicht wurden.

Zum Nachweis musst Du dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers