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Feldhilfe: Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung

Wichtig: Alle bereits in dem Bereich "Gesetzliche Renten" erfassten Beiträge und Zuschüsse tragen Sie hier nicht noch einmal ein.