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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Zeilen 20 bis 25 erfassen

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beträge zu den Zeilen 20 bis 25 der Anlage KAP erfassen wollen.

Sie müssen hier Angaben machen, wenn in den ausländischen Kapitalerträgen

  • Gewinne aus Aktienveräußerungen,
  • Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften,
  • Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung oder
  • Verluste aus Aktienveräußerungen

enthalten sind.

Des weiteren können Sie hier Verluste aus Termingeschäften und aus sonstigen Kapitalforderungen erfassen.