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Feldhilfe: darin enthaltene nicht abziehbare Betriebsausgaben

Nicht abziehbare Betriebsausgaben stellen eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass alle Ausgaben zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens steuermindernd abziehbar sind. Um die Besteuerung des Einkommens nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu gewährleisten, dürfen die nicht abziehbaren Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern.