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Feldhilfe: (2023) Willst du Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen?
(Zeile 29 der Anlage KAP-INV)

Wenn du auch Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen willst, wähle bitte "ja" aus.

Bei Alt-Anteilen ist der zum 31.12.2017 ermittelte Zwischengewinn im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern. Investmentfonds wurden daher zum 31.12.2017 fiktiv verkauft und gelten danach wieder als angeschafft.

Die fiktiven Verkaufsgewinne müssen dann beim tatsächlichen Verkauf der Investmentanteile versteuert werden.