Feldhilfe:
(2023)
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
Gib hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Dienstleister, die von deiner Hausverwaltung beauftragt wurden, z. B.
- Reinigungsfirmen (Treppen- und Gebäudereinigung)
- Gartenpflege und -gestaltung durch einen Gartenbetrieb
- Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes
- Hausmeisterservice durch eine externe Firma
Du kannst den auf deine Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnimmst du entweder deiner Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".