Feldhilfe:
(2023)
Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
Gib hier alle Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Angestellte, die von Deiner Hausverwaltung in Deinem Wohnkomplex beschäftigt wurden. Hierunter fallen u. a. alle Aufwendungen für:
- Hausmeister
- Gärtner
- Haustechniker
- Concierge
- Empfangsmitarbeiter
- Mitarbeiter für die Objektsicherung.
Du kannst den auf Deine Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnimmst Du entweder Deiner Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".