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Feldhilfe: (2023) Kind (Vorname)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Kind (Vorname)

Gib hier den Vornamen des Kindes ein, das zu deinem Haushalt gehört.

Damit ein volljähriges Kind zu deinem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig auch ständig in deinem Haushalt wohnen. Entscheidend ist, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass du die Verantwortung für das Wohl des Kindes trägst. Außerdem muss zwischen dir und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.

Damit zählt auch ein behindertes Kind, das im Heim lebt, zu deinem Haushalt, wenn du es von Zeit zu Zeit nach Hause holst. Dies gilt auch für Kinder in einer Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, etc.) und Kinder, die freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten und auswärts wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen. Das Kind muss sich mindestens sechs Wochen pro Jahr in deiner Wohnung aufhalten.

Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind hier nicht einzutragen.

Wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld oder die Freibeträge für dein volljähriges Kind hast, kannst du in den betreffenden Monaten deine Unterhaltsleistungen an dein Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (2023: 909 Euro pro Monat).