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Feldhilfe: (2022) Weitere Einnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Weitere Einnahmen

Wenn du neben den Einkünften, die bereits auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit hattest, kannst du diese auf den folgenden Seiten erfassen. Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:

  • Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2022 eingezahlt wurden.
  • Einkünfte, die du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast.
  • Einkünfte, die du als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten hast.
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen)