Feldhilfe:
(2022)
Hast du Beiträge für die Kranken-/Pflegeversicherung anderer Personen bezahlt?
Wähle Ja, wenn du Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet hast.
"Andere Personen" sind beispielsweise:
- Kinder, für die du kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hast
- eingetragene/r Lebenspartner/in
Wichtig: Hast du Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.