Feldhilfe:
(2022)
b) Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. b):
"Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Krankenversicherung"
Wichtig: Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Private Kranken-und Pflegeversicherung".
