Feldhilfe:
(2022)
... selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen?
Gib an, ob die Immobilie ganz oder teilweise selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.