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Feldhilfe: (2022) Erstreckte sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Erstreckte sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr?

Wenn sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt hat, wähle hier "ja" aus.

Vorsicht: Erstreckt sich eine Betriebsaufgabe über zwei oder mehr Kalenderjahre und fällt der Veräußerungsgewinn in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen an, ist der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG insgesamt nur einmal zu gewähren. Der Freibetrag bezieht sich auf den gesamten Betriebsaufgabegewinn und ist im Verhältnis der Gewinne auf die Veranlagungsjahre zu verteilen.