Feldhilfe:
(2022)
Gewerbliche Einkünfte
Wähle hier aus, welcher Art die gewerblichen Einkünfte sind:
- Wähle "Einzelunternehmer" aus, wenn du Deinen Betrieb als Einzelunternehmer führst.
- Falls sich Dein Gewerbebetrieb nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Du Deinen Wohnsitz hast, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu musst Du dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wähle in diesem Fall "lt. gesonderter Feststellung" aus.
- Als Mitunternehmer gilt, wer zusammen mit wenigstens einem weiteren Partner Inhaber, Pächter und/oder Nutznießer eines Unternehmens ist.
- Als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung gilt, wer z.B. zusammen mit seinem Ehegatten eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus betreibt. In diesem Fall darf das Finanzamt seit 2021 nicht mehr die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung verlangen.