Feldhilfe:
(2022)
Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...
Wähle bitte aus, ob die unterstützte Person bzw. die unterstützten Personen
- in Deinem Haushalt in Deutschland,
- in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
- in einem anderen Haushalt im Ausland
leben.
Hinweis: Unterhaltszahlungen ins Ausland sind nur steuerlich abzugsfähig, wenn Du gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet bist.