Feldhilfe:
(2022)
Warst du kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2022
Hast du das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. warst du das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, gib als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.
Bist du im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, gib als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.
Im Fall eines Kirchenaustritts im vergangenen Jahr gib als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall gib das Sterbedatum an.
Aufgrund deiner Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Du musst in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.