Feldhilfe:
(2022)
Hast du Kinder?
Wähle Ja, wenn du minderjährige Kinder hast.
Damit ein volljähriges Kind zu deinem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig ständig in deinem Haushalt wohnen. Es ist vielmehr wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass du die Verantwortung für das Wohl des Kindes trägst. Außerdem muss zwischen dir und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.
Damit zählt auch ein behindertes Kind, das im Heim lebt, zu deinem Haushalt, wenn du es von Zeit zu Zeit nach Hause holst. Dies gilt auch für Kinder in einer Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, etc.) oder Kinder, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, auswärts wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen. Das Kind muss sich mindestens sechs Wochen pro Jahr in deiner Wohnung aufhalten.
Tipp: Wenn du für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder hast, kannst du in den betreffenden Monaten deine Unterhaltsleistungen für das Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (2022: 862 Euro monatlich).