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Feldhilfe: (2022) Zeile 42 Fiktive ausländische Steuern

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 42 Fiktive ausländische Steuern

Erfasse hier fiktive ausländische Quellensteuern lt. Zeile 42 deiner Steuerbescheinigung.

In Ausnahmefällen können Kreditinstitute die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen, z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen. In diesem Fall werden diese fiktiven Steuern hier in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Über die Anrechenbarkeit fiktiver Quellensteuern entscheidet das Finanzamt.

Erklärte Quellensteuerbeträge werden von den Finanzämtern nur dann angerechnet, wenn der Anleger diese mit einer Steuerbescheinigung im Original nachweisen kann. Reiche daher geeignete Nachweise ein.