Feldhilfe:
(2022)
Zeile 18 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug
Erfasse hier inländische Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen.
Das trifft z.B. auf Privatdarlehen zu, die Du einem Dritten gewährt hast. Diese müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.
Hast Du ein Privatdarlehen einer Dir nahestehenden Person gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht hier zu erklären. Von einer nahestehenden Person ist auszugehen, wenn zwischen beiden Personen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und der beherrschten Person kein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.