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Feldhilfe: (2022) Zeile 15 Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 15 Verluste aus sonstigen Kapitalforderungen

Trage hier Verluste ein, die Dir lt. Zeile 15 Deiner Steuerbescheinigung entstanden sind. Dazu gehören

  • Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
  • Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter,
  • Verluste aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder
  • Verluste aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern.

Diese Verluste können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Das Kreditinstitut hat Dir ggf. die angefallenen Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung bescheinigt, die Du im Rahmen der Veranlagung verrechnen kannst.

Liegt Dir keine (Steuer-)Bescheinigung Deines Kreditinstituts vor, sind die Verluste aus den Abrechnungsunterlagen des Kreditinstituts / der Depotbank zu entnehmen. Auf Anforderung des Finanzamts sind die angefallenen Verluste durch eine (Steuer-)Bescheinigung oder die Abrechnungsunterlagen nachzuweisen.