Feldhilfe:
(2022)
Ende der vorhergehenden Rente
Ist Deiner Rente eine andere Rente, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Altersrente, des verstorbenen Ehegatten / Lebenspartners vorangegangen, trage das Ende der vorangegangenen Rente ein.
Diese Regelung gilt nur, wenn die vorangegangene Rente nach dem 31.12.2004 endete.
Für die Folgerente wird dann nicht der tatsächliche Rentenbeginn, sondern ein fiktiver Rentenbeginn ermittelt und der Berechnung zu Grunde gelegt. Dadurch ergibt sich für Deine Rente i.d.R. eine günstigere Besteuerung.