Feldhilfe:
(2022)
Betrag
Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.
Sind dir in Verbindung mit den Versorgungsbezügen tatsächlich höhere Werbungskosten entstanden, kannst du diese hier angeben.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten in Verbindung mit Versorgungsbezügen für mehrere Jahre zählen u. a.:
- Rechtsanwaltskosten,
- Steuerberaterkosten,
- Prozesskosten: Gerichtskosten und außergewöhnliche Kosten,
- Portokosten,
- Telefonkosten,
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
- Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.