Feldhilfe:
(2022)
Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Bist du Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates, kannst du personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen geltend machen, so auch folgende Vergünstigungen:
- Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an deinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
- auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz hat und deren Besteuerung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
Als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates kannst du außerdem ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehegatten-Splitting) geltend machen, wenn dein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist.
Voraussetzung ist, dass die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahre 2022 nicht mehr als 20.694 Euro betragen.
Je nach Land muss der Betrag gekürzt werden um ein Viertel (Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern) oder um zwei Viertel (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Ungarn).