Feldhilfe:
(2022)
Hast du für die energetische Maßnahme steuerfreie Zuschüsse erhalten?
Wenn du für die energetische Maßnahme bereits steuerfreie Zuschüsse (z. B. durch die KfW-Bank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), landeseigene Förderbanken oder Gemeinden) erhalten hast, ist die Förderung nach § 35c EStG ausgeschlossen.
Unschädlich ist, wenn du ausschließlich für die Energieberatung Zuschüsse erhalten hast. In diesem Fall kann für die Kosten der Energieberatung keine Steuerermäßigung mehr beansprucht werden. Für die aufgrund der Energieberatung durchgeführten energetischen Maßnahmen, für die keine öffentlichen Förderungen in Anspruch genommen wurden, kann die Steuerermäßigung beantragt werden.
In diesem Fall wähle bitte "nein" aus!