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Feldhilfe: (2022) Vor- und Nachname der pflegebedürftigen Person

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Vor- und Nachname der pflegebedürftigen Person

Gib hier den Vornamen und Namen der pflegebedürftigen Person an, für die du den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen willst.

Wenn du eine ständig hilflose Person in deiner oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegst und dafür keine Einnahmen erhältst, kann dir für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden.

Ab 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.

Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person von einer Pflegeversicherung erhält und an dich weitergibt, um deine Pflegedienstleistungen zu vergüten oder die dir dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor.

Das Pflegegeld, das Eltern für ihr behindertes Kind erhalten, zählt ebenfalls nicht zu den Einnahmen.