Feldhilfe:
(2022)
Ist im Behindertenausweis das Merkzeichen aG eingetragen?
Wähle "ja" aus, wenn im Behindertenausweis das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnlich gehbehindert" steht.
Zum Nachweis lege dem Finanzamt folgende Belege vor, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
- Schwerbehindertenausweis oder
- Rentenbescheid des Versorgungsamtes oder
- Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad 4 oder 5

Aufgrund dieser Angaben wird der Behindertenpauschbetrag durch Steuererklaerung-Polizei.de ermittelt.