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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2022) ggf. abweichender Nachname

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): ggf. abweichender Nachname

Gib hier den Nachnamen des Kindes an, wenn dieser vom Nachnamen des Steuerpflichtigen abweicht.

Wenn Du hier keinen Nachnamen eingibst, geht Steuererklaerung-Polizei.de davon aus, dass der Nachname des Steuerpflichtigen auch für das Kind gilt.