Feldhilfe:
(2023)
Hattest du berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?
Wähle Ja, wenn dir Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
- Dienstreise,
- Einsatzwechseltätigkeit,
- Fahrtätigkeit.
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.