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Feldhilfe: (2023) Einnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Einnahmen

Hier kannst du wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.

Erfasse hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.

  • Leibrenten sind im Dialog "Renteneinkünfte" zu erfassen.
  • Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie unterliegen dem sogenannten "Realsplitting".

Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, kannst du dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.