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Feldhilfe: (2023) Hast du Kinder?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hast du Kinder?

Wähle "ja", wenn Du minderjährige Kinder hast.

Damit ein volljähriges Kind zu Deinem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig ständig in Deinem Haushalt wohnen. Es ist vielmehr wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass Du die Verantwortung für das Wohl des Kindes trägst. Außerdem muss zwischen Dir und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.

Ein behindertes Kind, das im Heim lebt, zählt ebenfalls zu Deinem Haushalt, wenn es gelegentlich nach Hause kommt. Dasselbe gilt für Kinder in Ausbildung (Studium, Berufsausbildung) oder im Bundesfreiwilligendienst, die auswärts wohnen, aber regelmäßig in die elterliche Wohnung zurückkehren. Voraussetzung ist, dass das Kind sich mindestens sechs Wochen pro Jahr bei Dir aufhält.

Wenn Du für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder hast, kannst Du in den betreffenden Monaten Deine Unterhaltsleistungen für das Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (2023: 909 Euro monatlich).