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Feldhilfe: (2023) + Bruttoarbeitslohn (Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): + Bruttoarbeitslohn (Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung)

Erfasse hier den Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der deutschen Lohnsteuerbescheinigung. Hast du mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summiere die Beträge und trage diese hier ein.

Wichtig: Trage hier nur Angaben ein, wenn du eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast. Wenn du ausschließlich Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber ohne deutschen Lohnsteuerabzug erhalten hast, gib diesen im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ an.

Beispiel: Wenn du von einem französischen Arbeitgeber bezahlt wurdest und keine deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde, trage den Arbeitslohn im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ ein.