Wichtig: Trage hier nur Angaben ein, wenn du eine deutsche Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast. Wenn du ausschließlich Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber ohne deutschen Lohnsteuerabzug erhalten hast, gib diesen im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ an.
Beispiel: Wenn du von einem französischen Arbeitgeber bezahlt wurdest und keine deutsche Lohnsteuer abgezogen wurde, trage den Arbeitslohn im Abschnitt „Weitere Einnahmen > Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug“ ein.