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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Hattest du Aufwendungen für Pflege und Betreuung von Angehörigen und/oder willst du den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Wähle Ja, wenn du den Pflege-Pauschbetrag geltend machen willst oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Jahr 2023 hattest.

Wer ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.

Für Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen oder/und als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.

Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn du eine Rechnung erhalten hast und diese per Überweisung bezahlt hast. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.