Feldhilfe:
(2023)
Hattest du Aufwendungen für Pflege und Betreuung von Angehörigen und/oder willst du den Pflege-Pauschbetrag beantragen?
Wähle Ja, wenn du den Pflege-Pauschbetrag geltend machen willst oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen im Jahr 2023 hattest.
Wer ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.
Für Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen ist ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen oder/und als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen möglich.
Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur gewährt, wenn du eine Rechnung erhalten hast und diese per Überweisung bezahlt hast. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.