Feldhilfe:
Hast du 2025 Angehörige gepflegt oder Kosten für die eigene Pflege gehabt?
Wähle "ja“, wenn du im Jahr 2024 den Pflege-Pauschbetrag oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen geltend machen möchtest.
Pflege-Pauschbetrag
Den Pflege-Pauschbetrag kannst du beantragen, wenn du ohne Bezahlung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegst (§ 33b EStG).
Pflege- und Betreuungsaufwendungen
Alternativ können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.
Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur anerkannt, wenn du eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt hast. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.