Feldhilfe:
(2023)
Identifikationsnummer
Trage hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Deines geschiedenen Ehe-/Lebenspartners ein, an den Du Unterhalt bezahlst. Die Identifikationsnummer besteht immer aus 11 Ziffern.

Dein geschiedener Ehe-/Lebenspartner muss Dir die Identifikationsnummer ("IdNr.") mitteilen. Er findet diese auch in seinem Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.
Sollte die Steuer-ID nicht vorliegen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Die Steuer-ID wird dann per Brief mitgeteilt.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen und/oder Ausgleichsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Füge bitte die Anlage U bei.