Feldhilfe:
(2023)
Bezeichnung(z.B. Name der Hausverwaltung)
Gib hier eine Bezeichnung für die vorliegende Abrechnung an, z. B.
- Nebenkostenabrechnung 2022,
- Hausgeldabrechnung 2023 oder
- Bescheinigung nach § 35a EStG für 2022
Wenn Dir keine aktuelle Abrechnung für 2023 oder eine Bescheinigung nach § 35a EStG vorliegen, ist dies kein Problem. In diesem Fall darfst Du die Dir vorliegende Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr für das aktuelle Steuerjahr zugrunde legen. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren. (BMF-Schreiben vom 09.11.2016)